Nutzungsbedingungen

NUTZUNGSBEDINGUNGEN – CONDO MUSIC

Marke: Condo Music
Inhaber: Kerem Gülcubuk
EUIPO Registernummer: 018434707
Gültig ab: 18.05.2025 für alle Lizenzkäufe
Geltungsbereich: weltweit

§1 LIZENZMODELLE & NUTZUNGSRECHTE

Mit dem Kauf einer Lizenz erwirbst du ein zeitlich begrenztes, nicht-exklusives Nutzungsrecht – keinen Eigentum, keine Unterlizenzierung, keine Weitergabe.
Alle Leasing-Lizenzen sind gültig für 10 Jahre.

Lizenztyp Dateien Streams Video Verkäufe Radios Preis
Basic MP3 (getaggt) bis 500.000 1 Video, monet. erlaubt 500 Verkäufe 2 32,99 $
Standard MP3 + WAV (getaggt) bis 500.000 1 Video, monet. erlaubt 1.000 Verkäufe 2 49,95 $
Pro MP3 + WAV + Stems (getaggt) bis 500.000 1 Video, monet. erlaubt 2.500 Verkäufe 2 99,00 $
Exclusive Alle Dateien (ungetaggt) unbegrenzt ja (voll erlaubt) unbegrenzt ab 300 $

Hinweise:

  • Alle Leasing-Lizenzen behalten das Producer-Tag.
  • YouTube-Monetarisierung nur mit Whitelist-Freigabe.
  • Content-ID-Systeme können aktiv sein.
  • Mit dem Kauf akzeptierst du automatisch diese Bedingungen.

§2 URHEBERRECHT & BESCHRÄNKUNGEN

  • Alle Rechte an Beats, Mix, Arrangements und Dateien bleiben bei Condo Music.
  • Du erhältst eine Lizenz zur Nutzung – keine Eigentumsrechte.
  • Kein Weiterverkauf, kein Sample-Repackaging, keine Plattformweitergabe.

§3 PRODUCER-TAG & CREDITS

  • Bei allen Leasing-Lizenzen bleibt das Condo Music Producer-Tag erhalten.
  • Entfernen ist nur bei Exclusive License erlaubt – und nur nach schriftlicher Bestätigung.
  • Alle offiziellen Releases müssen den Credit enthalten: “Produced by Condo Music”

§4 YOUTUBE, CONTENT-ID & MONETARISIERUNG

  • Bei allen Lizenzen (Basic, Standard, Pro) ist 1 monetarisiertes Musikvideo erlaubt – Voraussetzung: vorherige Whitelist-Freigabe durch Condo Music
  • Bei Upload ohne Freigabe wird das Video über Content ID beansprucht
  • Einnahmen gehen in diesem Fall an Condo Music
  • Mehr als 1 Video nur mit neuer Lizenz oder Upgrade möglich

§5 VERBOTENE NUTZUNG

  • Nutzung in NFTs / Blockchain-Projekten
  • Verkauf als Loops, Samples, Packs
  • Merch-Verwendung ohne schriftliche Genehmigung
  • Verwendung in politischen oder diskriminierenden Inhalten

§6 EXCLUSIVE LICENSE – BESONDERHEITEN

  • Lifetime-License (nicht übertragbar)
  • Kommerzielle Rechte enthalten
  • Split-Standard:
    • Nur Beat: 50/50
    • Mit Hook: 25 % Producer
    • Mit Topline/Vocal: 10 % Producer
  • Tag kann entfernt werden
  • Content-ID muss vor Veröffentlichung abgestimmt werden
  • Exakte Bedingungen sind individuell verhandelbar

§7 BACKUP & STUDIO-REGELN

  • Condo Music übernimmt keine Verantwortung für verlorene Daten – Artist muss sich um Backup kümmern
  • Max. 3 Revisionen in Studio-Produktionen
  • Fremdmaterial (Drittbeats) nur mit rechtssicherem Nachweis erlaubt
  • Zeitüberschreitung im Studio: 100 €/Stunde Aufpreis

§8 SYNC-LICENSING & PLATZIERUNGEN

  • Leasing-Lizenzen beinhalten ausdrücklich keine Sync-Rechte (TV, Film, Games, Werbung, Serien, Apps etc.)
  • Jegliche Platzierung bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung mit Condo Music
  • Bei unautorisierter Sync-Verwertung drohen Content Claims, Einnahmeneinzug und rechtliche Schritte
  • Sollte ein Sync-Deal durch Dritte angeboten werden, muss Condo Music umgehend informiert werden
  • Der Artist hat keinen automatischen Anspruch auf Sync-Beteiligung – diese wird individuell verhandelt

§9 VERSTOSS & FOLGEN

  • sofortiger Lizenzverlust
  • rückwirkender Monetarisierungssperre
  • Content Claims auf allen Plattformen
  • rechtliche Schritte inkl. Schadensersatz

§10 UMSATZBETEILIGUNG & PUBLISHING

Umsatzbeteiligung bei kommerziellem Erfolg:

Ab einer Reichweite von 100.000 Streams oder einem vergleichbaren kommerziellen Erfolg (z. B. Chartplatzierung, Sync-Platzierung, Auszeichnung, viraler Erfolg) verpflichtet sich der Käufer, 10 % der Nettoerlöse, die mit dem lizenzierten Beat oder dem daraus entstandenen Werk erzielt werden, an Condo Music abzuführen.

Dies betrifft alle Einnahmequellen:

  • Streaming-Einnahmen
  • Verkauf (physisch oder digital)
  • Monetarisierte Live-Auftritte
  • Merch-Verkäufe, die in Verbindung mit dem Werk stehen
  • Lizenzierungen, Synch Deals, Werbung etc.

Offenlegungspflicht & Kontrolle:

Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Offenlegung aller relevanten Einnahmenquellen (z. B. über Distributor, Label, Publisher oder Verwertungsgesellschaft).
Condo Music behält sich das Recht vor, auf Anfrage Einsicht in diese Abrechnungen zu erhalten.

Publishing-Split bei Veröffentlichung:

  • Producer (Condo Music): 50 % Publishing
  • Buyer/Artist: 50 % Publishing (sofern Songwriting-Beteiligung vorliegt)

Wenn keine künstlerische Mitwirkung vorliegt (z. B. bei Ghost-Producing), kann der Split individuell angepasst werden.

ABSCHLUSS

Mit dem Kauf eines Beats von Condo Music akzeptierst du diese Bedingungen.
Unwissenheit schützt nicht. Ignoranz erst recht nicht.
Wer Rechte will, muss Verantwortung tragen.

§11 GERICHTSSTAND & GELTENDES RECHT

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist München, Deutschland – unabhängig vom Wohnsitz oder Sitz des Käufers.

§12 SPRACHREGELUNG & VERBINDLICHKEIT

Diese Nutzungsbedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor.
Im Falle von Auslegungsfragen oder Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich und rechtsverbindlich.

§13 RÜCKBUCHUNG & ZAHLUNGSSTÖRUNG

Mit Abschluss des Kaufs verzichtet der Käufer ausdrücklich auf ein Rückgaberecht – es handelt sich um digitale Lizenzware.
Im Falle einer Rückbuchung, Zahlungsstörung oder Betrugsverdacht behält sich Condo Music das Recht vor, die Lizenz sofort zu entziehen und rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Nutzung des Beats erlischt in diesem Fall rückwirkend.

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